IMMER NAH AM MENSCHEN – UNSERE HILFSARTEN

HILFEN

Wir stehen solidarisch an der Seite katholischer Christen, die sich als religiöse Minderheit in Teilen Deutschlands, in Nordeuropa sowie in Estland und Lettland erfahren. Unsere vier Hilfsarten – die Kinder- und Glaubenshilfe sowie die Bau- und Verkehrshilfe – bieten ihnen Unterstützung in den großen Herausforderungen und Nöten der Diaspora. Antragssteller bekommen von uns Hilfe zu Selbsthilfe, objekt- und projektgebunden.

KINDERHILFE

Mit unserer Kinderhilfe ermöglichen wir Kindern und Jugendlichen auf vielfältige Weise Begegnungen und Erfahrungen im Glauben. Wir unterstützen sowohl Projekte der Glaubensweitergabe als auch sozial-karitatives Engagement in Diaspora-Regionen in Deutschland und Nordeuropa sowie in Estland und Lettland.

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VERKEHRSHILFE

Mit unserer Verkehrshilfe unterstützen wir Gläubige, in der Diaspora weite Wege zu überwinden und Gemeinschaft im Glauben zu erleben. Wir helfen bei der Anschaffung eines BONI-Busses oder eines BONI-Pkws in deutschen Diaspora-Regionen.

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BAUHILFE

Mit unserer Bauhilfe ermöglichen wir Orte lebendigen Glaubens. Wir fördern den Bau und den Erhalt von Kirchen, Klöstern und Gemeindehäusern, von katholischen Schulen, Kindergärten und Bildungshäusern in Diaspora-Regionen in Deutschland und Nordeuropa sowie in Estland und Lettland. 

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GLAUBENSHILFE

Mit unserer Glaubenshilfe gehen wir auf Menschen zu, die auf der Suche sind oder Glaube und Kirche nicht mehr mit ihrem alltäglichen Leben vereinbaren wollen und können. Wir bezuschussen zum einen innovative pastorale Projekte in ganz Deutschland, die sich zum Ziel setzen, den Glauben zu stärken und weiterzugeben. Zum anderen fördern wir Personalstellen in der Diaspora in Deutschland und Nordeuropa sowie in Estland und Lettland, die einem missionarischen Aspekt Rechnung tragen.

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Unterstützen Sie die das Bonifatiuswerk!

ANTRAGSTELLUNG

Welche Projekte werden gefördert? Welche Bedingungen müssen erfüllt sein? Wie gestaltet sich die Unterstützung? Was braucht es alles für einen Antrag? All das ist in der am 28. März 2012 in Kraft getretenen Vergabeordnung sowie Ergänzung der Vergabeordnung des Bonifatiuswerkes geregelt.

Informationen zur Antragstellung