DAMIT DER GLAUBE GELEBT WERDEN KANN

BAUHILFE

Der Bau der Klosterkirche des St. Marienkloster in Tautra, Norwegen wurde von der Bauhilfe des Bonifatiuswerkes gefördert. (Foto: Patrick Kleibold)
Der Bau der Klosterkirche des St. Marienkloster in Tautra, Norwegen wurde von der Bauhilfe des Bonifatiuswerkes gefördert. (Foto: Patrick Kleibold)

Wo katholische Christen als kleine religiöse Minderheit leben, braucht es Orte, an denen Gemeinschaft im Glauben entstehen und gelebt werden kann, es braucht Räume des Gebets und der Begegnung. Doch oftmals geraten die kleinen Diaspora-Gemeinden bei Bau- und Instandhaltungsfragen schnell an ihre finanziellen Grenzen.

Wir unterstützen daher Pfarrgemeinden und kirchliche Institutionen bei ihren Baumaßnahmen in Regionen mit einem Katholikenanteil von höchstens 12 Prozent und zwar in Deutschland und Nordeuropa sowie in Estland und Lettland. Wir fördern den Bau und die Instandhaltung von Kirchen, Klöstern und Gemeindezentren, von katholischen Schulen, Kindergärten, Jugend- und Bildungshäusern. Kommt es zu Schäden durch Naturkatastrophen oder Havarien, oder zu plötzlichen bautechnischen Problemen, die unaufschiebbares Handeln erfordern, helfen wir zeitnah mit unserer eilbedürftigen Förderung.

Für mich persönlich ist entscheidend: das Gebot der Nächstenliebe. Dank der Unterstützung durch das Bonifatiuswerk können wir vieles weiterführen: Bauprojekte wie auch pastorale Projekte.

Bischof Edvards Pavlovskis, Bistum Jelgava

AKTUELLES VON DER BAUHILFE

Unterstützen Sie die Bauhilfe!

ANTRAGSTELLUNG

Für die Unterstützung von Bauprojekten gilt die  Vergabeordnung sowie deren Ergänzung und Erweiterung zur Innovationsförderung sowie die Erweiterung eines Modellprojektes.

In der Vergabeordnung sowie den Erweiterungen heißt es unter anderem:

  • Es werden Projekte in Diaspora-Regionen mit einem maximalen Katholikenanteil von 12 Prozent in Deutschland, Nordeuropa sowie in Estland und Lettland gefördert.
  • Die Förderung beträgt bis zu einem Drittel der Baukosten in der Region der Deutschen Bischofskonferenz und bis zu 70 Prozent in der Region der Nordischen Bischofskonferenz sowie in Estland und Lettland.
  • Ein Antrag ist entweder über den zuständigen Bereich der jeweiligen (Erz-)Diözese oder über das Diözesan-Bonifatiuswerk mit einer jeweiligen Stellungnahme einzureichen.
  • Ein Antrag umfasst neben dem Antragsformular eine ausführliche Projektbeschreibung inklusive Skizzen, eine Übersicht der Art und Höhe der Gesamtkosten, ein Finanzierungsplan, ein Zeitplan sowie Fotos vom derzeitigen Zustand.
  • Anträge sind vollständig bis zum 1. September des laufenden Jahres für das Folgejahr zu stellen. Nach Bewilligung muss innerhalb von zwei Jahren mit dem Projekt begonnen werden.
  • Eine unterjährige Förderung ist nur im Sinne der "Innovationsförderung" möglich (siehe Erweiterung zur Innovationsförderung). Abweichend von der geltenden Vergabeordnung muss nach der Bewilligung spätestens innerhalb von sechs Monaten mit der baulichen Umsetzung des Projekts begonnen werden.
  • Die Antragstellung für ein Modellprojekt muss spätestens bis zum 1. Juni des laufenden Jahres erfolgen (siehe Erweiterung eines Modellprojektes). Nach der Bewilligung muss spätestens innerhalb von fünf Jahren mit der baulichen Umsetzung des Projekts begonnen werden.
  • In dringenden, ungeplanten Fällen kann ein Antrag auf eine eilbedürftige Förderung gestellt werden, der zeitnah im laufenden Jahr bearbeitet wird. Es gelten die gleichen Kriterien wie bei den jährlichen Bauhilfen mit der Ausnahme, dass spätestens drei Monate nach Bewilligung mit den Arbeiten begonnen werden muss.
  • Falls ein gefördertes Objekt innerhalb von zehn Jahren nach Bewilligung verkauft oder einem anderen Nutzungszweck zugeführt wird, ist das Bonifatiuswerk berechtigt, die verfügten Mittel zurückzufordern.

Zum Antragsformular 
Zum Formular zur Beantragung der Innovationsförderung
Weitere Informationen zur Antragstellung

IHRE ANSPRECHPARTNER IM BEREICH BAUHILFE

Weitere Auskünfte zur Bauhilfe erhalten Sie bei:

Thomas Twents

Leiter Projektverwaltung
05251 29 96-57 / thomas.twents@bonifatiuswerk.de

Gabriele Biermanski

Sachbearbeiterin Bauhilfe
05251 29 96-55 / gabriele.biermanski@bonifatiuswerk.de

Silke Hillmann

Sachbearbeiterin Bauhilfe
05251 29 96-68 / silke.hillmann@bonifatiuswerk.de