Damit der Glaube wachsen kann

Kinderhilfe

Ziel der Kinderhilfe: Gemeinschaftserfahrung im Glauben für Kinder und Jugendliche (Foto: Wilfried Hiegemann)
Ziel der Kinderhilfe: Gemeinschaftserfahrung im Glauben für Kinder und Jugendliche (Foto: Wilfried Hiegemann)

Als Kind oder als Jugendlicher innerhalb einer kleinen religiösen Minderheit im Glauben aufzuwachsen, bildet eine Herausforderung für die gesamte Glaubensgemeinschaft. Sich als einziger katholischer Christ in der Schulklasse, im Freundeskreis, im alltäglichen Leben zu erfahren und zu bewähren, ist oftmals schwierig. Fehlende Gemeinschaftserfahrung kann insbesondere Kindern und Jugendlichen den Weg zu einem klaren Ja zu Glaube und Kirche versperren.

Mit den Spenden für die Kinder- und Jugendhilfe werden z.B. ambulante Kinderhospizdienste, Kinderdörfer, Wohngruppen für
Kinder und Jugendliche mit Behinderung sowie Jugendsozialeinrichtungen unterstützt. Gefördert werden auch Gemeinschaft und
Glaubenserlebnis in Religiösen Kinderwochen (RKW) oder in katholischen Kitas. Der Glaube bekommt Hand und Fuß und stärkt junge Menschen in ihrer Persönlichkeit für den eigenen Lebensweg.

ZU DEN PROJEKTEN

Unterstützen Sie die Kinderhilfe!

Betreuerin Shanice Brietz bietet Kreativangebote im Haus Martha an. (Foto: Hartmut Salzmann)

Haus Martha | Caritas Berlin

In dem neu gebauten Haus sollen demnächst sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren 26 neue Wohnplätze finden. Der barrierefreie Neubau in Berlin-Pankow soll ein geschütztes und inklusives Lebensumfeld für Kinder bieten, die aus verschiedensten Gründen nicht bei ihren Familien leben können. 

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Der 21-jährige Florian (l.) absolviert seine Ausbildung in der Bäckerei in Burgstädt. Hier präsentiert er sein Brot dem Ausbilder Christoph Müller. Foto: Theresa Meier

Don Bosco Sachsen

DON BOSCO SACHSEN bietet Jugendlichen mit Behinderung oder Benachteiligungen eine berufliche Ausbildung in über 40 Berufen, begleitet von einem Internat zur Verselbstständigung. An dem Standort in Hartmannsdorf soll ein barrierefreies Gebäude errichtet werden mit einem Ausbildungsladen mit Verkaufsfläche und Bistro. In dem Ladengeschäft sollen Produkte der eigenen Ausbildungsbäckerei, -gärtnerei und -küche verkauft werden. 

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Jedes Kind soll mit seinen individuellen Fähigkeiten, Vorlieben und Begabungen ernst genommen, nachhaltig gefördert und gefordert werden.

Erzbischof Heiner Koch, Erzbistum Berlin

Antragstellung

Für innovative Einzelprojekte

Für die Unterstützung von Projekten gilt die  Vergabeordnung sowie deren Ergänzung.
In der Vergabeordnung heißt es unter anderem:

  • Es werden Projekte in Diaspora-Regionen mit einem Katholikenanteil von bis zu 12 Prozent in Deutschland, Nordeuropa sowie in Estland und Lettland gefördert.
  • Ein Antrag muss mindestens 6 Wochen vor Projektbeginn von einer Kirchengemeinde oder einer kirchlichen Institution eingereicht werden.
  • Ein Antrag ist entweder über den zuständigen Bereich der jeweiligen (Erz-)Diözese oder über das Diözesan-Bonifatiuswerk mit einer jeweiligen Stellungnahme einzureichen.
  • Die Förderhöhe ist projektabhängig und wird von der Kinderhilfe im Bonifatiuswerk festgelegt.
  • Nach Bewilligung muss das Projekt in der Regel innerhalb von sechs Monaten beginnen.

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Weitere Informationen zur Antragstellung

Für die Förderung religiöser Bildungsmaßnahmen

Für die Förderung religiöser Bildungsmaßnahmen gilt die  Vergabeordnung sowie deren Ergänzung.
In der Vergabeordnung heißt es unter anderem:

  • Es werden Projekte in Diaspora-Regionen mit einem Katholikenanteil von bis zu 12 Prozent in Deutschland, Nordeuropa sowie in Estland und Lettland gefördert.
  • Unterstützt werden Besinnungstage, Exerzitien, Schulendtage katholischer Schulen, Wallfahrten, Familienkatechesen, Kinderbibeltage, Projekte religiöser Elementarerziehung, Gruppenleiterschulungen sowie Fahrten im Rahmen der Sakramentenvorbereitung. Gefördert werden die Teilnahme an Weltjugendtagen und an internationalen religiösen Jugendbegegnungen sowie einfache Ferienfreizeiten und karitative Aktionen.

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Weitere Informationen und Dokumente:

Vergabeverfahren
Teilnehmerliste (PDF)
Abschlussbericht (PDF)
Abrechnungsformular (Excel)  für die Fachstellen

 

Für die Förderung von Religiösen Kinderwochen (RKW)

Für die Unterstützung von Religiösen Kinderwochen gilt die  Vergabeordnung sowie deren Ergänzung.
In der Vergabeordnung heißt es unter anderem:

  • Es werden Religiöse Kinderwochen im Erzbistum Berlin (Ostteil), Bistum Dresden-Meißen, Bistum Erfurt, Bistum Görlitz, Bistum Magdeburg sowie in der Region Mecklenburg im Erzbistum Hamburg gefördert.
  • Es wird ein Zuschuss von 3 Euro pro Teilnehmer und Tag gewährt, wenn die Gruppe in der Gemeinde verbleibt, 4 Euro, wenn eine Mahlzeit angeboten wird, und 5 Euro, wenn die Maßnahme außerhalb der Pfarrei in Jugend- und Bildungshäusern stattfindet.

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Weitere Informationen und Dokumente:
Teilnehmerliste (PDF)
Abschlussbericht (PDF)
Abrechnungsformular (Excel) für die Fachstellen

Für die Förderung katholischer Kitas und Kindergärten

Gefördert werden gemäß Vergabeordnung katholische Kindertageseinrichtungen im Erzbistum Berlin (Ostteil), Bistum Dresden-Meißen, Bistum Erfurt, Bistum Görlitz, Bistum Magdeburg sowie in der Region Mecklenburg im Erzbistum Hamburg.

Es gelten für die Förderung die Vergabeordnung und die Ergänzung der Vergabeordnung.

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Weitere Informationen und Dokumente:
Teilnehmerliste (PDF)
Abschlussbericht (PDF)
Abrechnungsformular (Excel) für die Fachstellen

Aktuelles aus der Kinderhilfe

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Julian Heese

Ihr Ansprechpartner

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Wir sind Ihnen gerne behilflich.

 

Julian Heese

Bereichsleiter Missionarische und Diakonische Pastoral
05251 29 96-50
julian.heese@bonifatiuswerk.de