CORONA-PANDEMIE

Bund will Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen wieder erlauben

Bild eines Gottesdienstes des Bonifatiuswerkes aus dem Zoo in Karlsruhe. (Foto: Gorny)
Bild eines Gottesdienstes des Bonifatiuswerkes aus dem Zoo in Karlsruhe. (Foto: Gorny)

29.04.2020

Der Bund will wegen der Corona-Krise verbotene öffentliche Gottesdienste und Gebetsversammlungen wieder zulassen. Dies gelte unter der Voraussetzung, dass den besonderen Anforderungen des Infektionsschutzes Rechnung getragen werde, heißt es in der Beschlussvorlage des Bundes für die Beratungen von Kanzlerin Merkel mit den Regierungschefs der Länder am Donnerstagnachmittag. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte bereits am Mittwochabend entschieden, dass es kein pauschales Verbot von Gottesdiensten in Zeiten der Corona-Pandemie geben darf.

"Ich begrüße die Entscheidung, dass wir unter Beachtung klarer Vorgaben und Regeln, wieder öffentlich gemeinsam Gottesdienst feiern können. Sicherlich werden die Feiern unter den jetzigen Rahmenbedingungen ungewohnt sein und ebenso wird es weiterhin Gottesdienste und Andachten in den 'Hauskirchen geben'. Wertvoll ist für uns, dass das Gebet im Leben der Menschen verortet ist und der christliche Glaube gerade in dieser schwierigen Zeit Zuversicht gibt", sagte der Generalsekretär des Bonifatiuswerkes, Monsignore Georg Austen.

(pk)