WIE KÖNNEN FÖRDERMITTEL BEANTRAGT WERDEN?
ACHTUNG! Bitte beachten Sie die neuen Fördervoraussetzungen im Blick auf das Vorliegen eines Institutionellen Schutzkonzeptes (ISK). Weitere Hinweise finden Sie in den Ergänzungen zur Vergabeordnung.
Anträge müssen spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn vollständig und aussagekräftig beim Bonifatiuswerk vorliegen. Ansonsten ist eine Bearbeitung nicht mehr möglich.
Gemäß der am 28. März 2012 in Kraft getreteten Vergabeordnung des Bonifatiuswerkes sowie der Ergänzung der Vergabeordnung und den darin festgelegten grundsätzlichen Vergaberichtlinien können Anträge zur Förderung von Projekten in folgenden Bereichen gestellt werden:
Die Diaspora-Kinder- und -Jugendhilfe ist der Mit-Finanzierung geeigneter Diaspora-Projekte in der Kinder- und Jugendpastoral verpflichtet. Die Projekte sollen die alltägliche Situation sowie die besonderen Schwierigkeiten und Chancen der Diaspora-Kinder- und -Jugendpastoral widerspiegeln. Die Diaspora-Kinder- und -Jugendhilfe soll das Bewusstsein und das Interesse für die Notwendigkeit differenzierter Hilfen für die Kinder- und Jugendpastoral der Diaspora fördern.
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Anträge für religiöse Bildungsmaßnahmen sind direkt an die zuständige Fachstelle des jeweiligen (Erz-)Bistums bzw. an das Diözesan-Bonifatiuswerk zu stellen.
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Antragsformular: Download (PDF)
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Abrechnungsformular Download (Excel) für die Fachstellen
In den neuen Bundesländern (Erzbistum Berlin / Ost, Bistum Dresden-Meißen, Bistum Erfurt, Bistum Görlitz, Bistum Magdeburg, Region Mecklenburg im Erzbistum Hamburg) fördert das Bonifatiuswerk die Erstellung der Materialien für die Religiösen Kinderwochen sowie deren Durchführung. Für die Materialerstellung wird ein eigener Zuschuss an das jeweils federführende (Erz-)Bistum gewährt. Für die Durchführung wird ein Zuschuss pro Teilnehmer/-in und Tag an die ausrichtenden (Erz-)Bistümer gewährt. Der Zuschuss beträgt derzeit drei Euro, wenn die Gruppe in der Gemeinde verbleibt, vier Euro, wenn den Kindern Mahlzeiten angeboten werden und fünf Euro, wenn die Maßnahme außerhalb der Pfarrei stattfindet (z.B. in Jugend- und Bildungshäusern).
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Katholische Tageseinrichtungen für Kinder in den neuen Bundesländern werden im Erzbistum Berlin (Ost), Bistum Dresden-Meißen, Bistum Erfurt, Bistum Fulda (thüringischer Anteil), Bistum Görlitz, Bistum Magdeburg, Region Mecklenburg im Erzbistum Hamburg bezuschusst.
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Das Bonifatiuswerk unterstützt Gemeinden und Institutionen in der Diaspora finanziell beim Kauf eines BONI-Busses. Diaspora-MIVA steht für Motorisierende Innerdeutsche Verkehrsarbeitsgemeinschaft, die Verkehrshilfe für die Diaspora. Die Boni-Busse werden zentral vom Bonifatiuswerk bestellt. Bei den BONI-Bussen handelt es sich um Neuwagen – eine Bestellung von Gebrauchtwagen ist nicht möglich. Die Abholung erfolgt an festen Terminen mit anderen Abholern in Paderborn.
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Das Bonifatiuswerk unterstützt Gemeinden / Institutionen in der Diaspora finanziell bei Baumaßnahmen. Antragsberechtigt sind Gemeinden / Institutionen in der Diaspora mit einem maximalen Katholikenanteil von 12 Prozent. In dringenden, ungeplanten Fällen kann ein Antrag auf eine eilbedürftige Förderung gestellt werden.
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Das Bonifatiuswerk unterstützt Projekte im Bereich missionarischer Pastoral bzw. "Diasporapastoral" in allen (Erz-)Diözesen. Gefördert werden Projekte, die
Besonders förderungswürdig sind hierbei Projekte, die in Kooperation mit dem Diözesan-Bonifatiuswerk erarbeitet und durchgeführt werden.
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Das Bonifatiuswerk finanziert projektbezogene, neu eingerichtete Personalstellen in der Diaspora, die dem missionarischen Aspekt Rechnung tragen. Die maximale Förderung beträgt zwei Jahre.
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Die Diözesan-Bonifatiuswerke können finanzielle Mittel für ihre inhaltliche Arbeit bei der Zentrale des Bonifatiuswerkes in Paderborn beantragen. Als Richtgröße für die Beantragung der Diözesan-Bonifatiuswerke gilt eine Höhe von 5.000,– EUR pro Jahr. Bei außerordentlichen Aufwendungen können bis zu 10.000,– EUR pro Jahr beantragt werden.
Die gewährten finanziellen Mittel für die Diözesan-Bonifatiuswerke sind mit Verwendungsnachweisen abzurechnen – ggf. müssen die nicht verwandten Mittel zurückgezahlt werden.
Für folgende Maßnahmen können Mittel beantragt werden:
Die Förderung von diözesanen Bauprojekten über das Diözesan-Bonifatiuswerk ist nicht möglich. Es sei denn, den Diözesanwerken stehen aufgrund von eigenen Rücklagen oder eigenen zusätzlichen Kollekten Mittel zur Verfügung.
GRUNDLAGEN, IMPULSE, TIPPS
Gute Nachricht - gute Geschichten. Ihr Projekt erzählt solche guten Geschichten. Wie Sie diese ansprechend und einfach gestalten können? Zum Beispiel mit einem "KISS" - der "Keep It Short and Simple"-Methode. Nutzen Sie unseren Grundlagentool für Ihre ganz persönliche Projektkommunikation.
Antragsformular zur Förderung von Orten guter Taten
Antragsformular zur Förderung innovativer missionarischer Projekte
Antragsformular zur Förderung von Personalstellen mit missionarischem Charakter
Antragsformular zur Förderung von Projekten im Rahmen von „Räume des Glaubens eröffnen“
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