MISSBRAUCHSPRÄVENTION

Institutionelles Schutzkonzept (ISK) in Kraft gesetzt

21.07.2021

Das Bonifatiuswerk engagiert sich aktiv dafür, Missbrauch von Kinder und Jugendlichen vorzubeugen und hat mit Wirkung vom 12. Juli 2021 ein Institutionelles Schutzkonzept (ISK) (Dokument zum Download: PDF) in Kraft gesetzt, das für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindlich ist. Außerdem werden die Voraussetzungen für die Förderung von Projekten angepasst, um damit die allseitigen Bemühungen kirchlicher Organisationen, Orden und geistlicher Gemeinschaften um einen effektiven Schutz von Kinder, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen zu unterstützen.

Für die inländischen Projektpartner ist ab dem 1. Januar 2022 eine Projektförderung von der Vorlage eines ISK abhängig. Das Bonifatiuswerk wird künftig stichprobenhaft die Einhaltung der Fördervoraussetzungen prüfen. Entsprechende Prüfkriterien befinden sich derzeit in der Entwicklung. Weitere Informationen sind in der Ergänzung zur Vergabeordnung zu finden.
 

Hintergrund

Am 18. November 2019 wurde in Würzburg die „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz beschlossen. Die Rahmenordnung legt u. a. fest, dass jeder Rechtsträger innerhalb der Deutschen Bischofskonferenz, also auch die kirchlichen Hilfswerke, ein Institutionelles Schutzkonzept vorweisen muss.

(stk)