WIE GESTALTE ICH MEINEN LETZTEN WILLEN?

Vortrag im Bonifatiuswerk zum Thema Testamentsgestaltung

Rechtsanwalt und Notar Karl Auffenberg (2.v.l.) referierte zum Thema Testamentsgestaltung, unterstützt wurde er von den Mitarbeitern des Stiftungszentrums im Bonifatiuswerk: Ulrich Franke (Bereichsleiter, 2.v.r.), Andreas Kaiser (Mitte), Birgit Blanke (rechts) und Dr. Dirk Lenschen (links).(Foto: Matthias Band)
Rechtsanwalt und Notar Karl Auffenberg (2.v.l.) referierte zum Thema Testamentsgestaltung, unterstützt wurde er von den Mitarbeitern des Stiftungszentrums im Bonifatiuswerk: Ulrich Franke (Bereichsleiter, 2.v.r.), Andreas Kaiser (Mitte), Birgit Blanke (rechts) und Dr. Dirk Lenschen (links). (Foto: Matthias Band)

24.02.2023

Was muss ich bei der Erstellung eines Testaments beachten? Welche grundsätzlichen Testamentsformen gibt es? Welche Fallstricke lauern bei der Formulierung meines letzten Willens? Diese und viele andere interessante Fragen im Rahmen der Regelung der Vermögensnachfolge erörterte der Paderborner Rechtsanwalt und Notar Karl Auffenberg in einer vom Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken organsierten Info-Veranstaltung.

Mehr als 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern waren am Mittwochabend zu Gast im Bonifatiuswerk, um sich rund um das Thema Testamentsgestaltung zu informieren. In seinem fachkundigen und zugleich spannenden Vortrag stellte Notar Karl Auffenberg zunächst die Grundlagen des Erbrechts vor. Es besteht keine Pflicht, ein Testament zu erstellen. Ist kein Testament vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge und die folgt dem Prinzip "Das Gut fließt, wie das Blut", das bedeutet, dass die Verteilung des Vermögens nach dem Grad der Blutsverwandtschaft erfolgt. Wer etwas anderes festlegen möchte, der muss ein Testament erstellen – entweder ein privatschriftliches oder ein notarielles Testament. "Beide Formen haben jeweils Vor- und Nachteile", erklärte Auffenberg. "Wer sicher sein will, dass sein Testament juristisch korrekt ist, dem sei empfohlen, sich von einem Notar bzw. Rechtsanwalt beraten zu lassen. Das erspart in der Regel spätere Auseinandersetzungen unter den Erben", so Auffenberg weiter.

Im weiteren Verlauf seines Vortrags wies Auffenberg unter anderem auf die lauernden Fallstricke des unter Ehegatten weit verbreiteten sogenannten "Berliner Testaments" hin. Daneben erklärte er die juristischen Begriffe Vor- und Nacherbe und machte anhand von verschiedenen praktischen Beispielen deutlich, dass die Einsetzung von Vor- und Nacherben im Testament in der Verwaltung des Nachlasses unter Umständen zu nicht unerheblichen Problemen führen kann. Abschließend gab der Rechtsanwalt und Notar noch einige wichtige Hinweise zur Aufbewahrung des Testaments und zeigte auf, unter welchen Kriterien, die Höhe der zu zahlenden Erbschaftssteuer festgelegt wird. Die anschließende Möglichkeit, Fragen an den Experten zu stellen, wurde von den Teilnehmenden rege genutzt und verdeutlicht, wie wichtig eine gründliche Beschäftigung mit dem Thema Nachlassregelung sein sollte.

(led)