WIE VERFASSE ICH EIN WIRKSAMES TESTAMENT?
08.11.2024
Wie verfasse ich ein wirksames Testament? Wann ist ein Testament unbedingt notwendig? Welche Grundregeln gibt es bei der Erbschaftssteuer? Was gibt es für erbrechtliche Tücken bei Scheidung, Wiederverheiratung und Pflichtteilsansprüchen? Diese und viele andere wichtige Fragen erläuterte der Paderborner Rechtsanwalt und Notar Karl Auffenberg in einer vom Bonifatiuswerk organisierten Informationsveranstaltung.
Mehr als 50 Interessierte waren am Donnerstagnachmittag zu Gast im Bonifatiuswerk, um sich rund um das Thema Testamentsgestaltung zu informieren. Nach einem kurzen Überblick über Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung stellte Auffenberg in seinem informativen und fachkundigen Vortrag die Grundlagen des Erbrechts vor. Dabei gelte grundsätzlich, sofern nichts geregelt ist, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt. Der Nachlass gehe dann nach einem "Ordnungsprinzip" an die nähere oder ferne Verwandtschaft. "Durch ein Testament lässt sich die gesetzliche Erbfolge verändern", erklärte der Experte.
Im deutschen Erbrecht gibt es eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. Was bei einem handschriftlich verfassten Testament zu beachten ist? Das Testament muss vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein. Auch eine Datumsangabe sei hilfreich, denn grundsätzlich ist die neueste Fassung eines letzten Willens gültig. "Wer sicher sein will, dass sein Testament juristisch korrekt ist, dem sei empfohlen, sich von einem Notar bzw. Rechtsanwalt beraten zu lassen. Dadurch werden spätere Auseinandersetzungen unter den Erben verhindert", so Auffenberg weiter. Ein notarielles Testament sei besonders sinnvoll, wenn Immobilien im Spiel sind. Dieses erspart den Erben später den nötigen Erbschein.
Interessieren auch Sie sich, wie Sie das Bonifatiuswerk testamentarisch bedenken können? Wir informieren Sie gerne zu den Themen Testamentsgestaltung, Nachlassregelung, Bestattungsvorsorge und Vorsorgevollmachten.
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Darüber hinaus erklärte der Rechtsanwalt und Notar die juristischen Begriffe "Vor- und Nacherbe" und machte anhand von verschiedenen praktischen Beispielen deutlich, dass die Einsetzung von Vor- und Nacherben im Testament in der Verwaltung des Nachlasses unter Umständen zu nicht unerheblichen Problemen führen kann.
Abschließend gab Auffenberg noch einige wichtige Hinweise zur Aufbewahrung des Testaments und zeigte auf, unter welchen Kriterien, die zu zahlende Höhe der Erbschaftssteuer festgelegt wird. Die Möglichkeit, Fragen an den Experten zu stellen, wurde von den Teilnehmenden rege genutzt und verdeutlichte, wie wichtig eine gründliche Beschäftigung mit dem Thema Nachlassregelung ist.
(oef/thmei)
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