NOTAR KARL AUFFENBERG INFORMIERTE ÜBER ERBRECHT, NACHLASSREGELUNG UND AKTUELLE STEUERLICHE ENTWICKLUNGEN
13.11.2025
Das Interesse war groß: 65 Besucherinnen und Besucher sind am Mittwochabend ins Bonifatiuswerk in Paderborn gekommen, um sich über die Themen Testamente und Erbfolge zu informieren. Der Rechtsanwalt und Notar Karl Auffenberg erläuterte in seinem Vortrag anschaulich, worauf es bei der rechtssicheren Regelung des eigenen Nachlasses ankommt und welche Fallstricke bei der Testamentserstellung lauern können.
Zu Beginn seines Vortrags führte der Paderborner Notar in grundlegende Prinzipien des Erbrechts ein. Grundsätzlich besteht keine Pflicht, ein Testament zu verfassen, betonte Auffenberg. Liege keines vor, greife die gesetzliche Erbfolge. Wer jedoch individuelle Regelungen treffen möchte, sollte seinen letzten Willen in einem privatschriftlichen oder notariellen Testament festhalten. Beide Formen hätten, so Auffenberg, ihre jeweiligen Vor- und Nachteile. “Wer sicher sein will, dass sein Testament juristisch korrekt ist, dem sei empfohlen, sich rechtlich beraten zu lassen. Das erspart in der Regel spätere Auseinandersetzungen unter den Erben”, betonte der Referent.
Im weiteren Verlauf der Veranstaltung, die von Andreas Kaiser, Referent im Bonifatius Stiftungszentrum organisiert worden war, ging Auffenberg auf typische Fallstricke bei gemeinschaftlichen Testamenten ein, insbesondere beim sogenannten Berliner Testament, das unter Ehepaaren weit verbreitet ist. Außerdem erläuterte er die juristischen Begriffe “Vor- und Nacherbe” und zeigte anhand praxisnaher Beispiele, wie komplex die Nachlassverwaltung werden kann, wenn entsprechende Regelungen ungenau formuliert sind.
Ein weiterer Schwerpunkt des Abends lag auf der sogenannten vorweggenommenen Erbfolge, also der gezielten Übertragung von Vermögenswerten wie Immobilien oder Geldbeträgen bereits zu Lebzeiten. Auffenberg erklärte, in welchen Fällen diese Vorgehensweise sinnvoll sein kann, um spätere Konflikte zu vermeiden und steuerliche Vorteile zu nutzen.
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Besonderes Interesse zeigten die Besucherinnen und Besucher an den aktuellen Diskussionen um mögliche Änderungen im Erbschaftsteuerrecht, die derzeit auf Bundesebene beraten werden. Auffenberg erläuterte, welche Auswirkungen etwa eine Anpassung der Steuerklassen oder eine Reduzierung von Freibeträgen für Hinterbliebene haben könne. Diese geplanten Reformen könnten – sollten sie umgesetzt werden – zu höheren Steuerlasten für Erben führen.
Auch praktische Fragen spielten eine Rolle: Der Notar beantwortete zahlreiche Anfragen zu den häufigsten Irrtümern im Erbrecht. So wollte ein Teilnehmer wissen, ob ein ungeliebter gesetzlicher Erbe vollständig vom Nachlass ausgeschlossen werden könne. “Nein”, erklärte Auffenberg. “Wer zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört – also Ehegatten, Kinder oder Eltern, sofern keine Kinder vorhanden sind – hat grundsätzlich Anspruch auf seinen Pflichtteil. Dieser kann nur unter sehr engen Voraussetzungen entzogen werden, etwa bei schweren Straftaten gegen den Erblasser oder bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung.”
Zum Abschluss gab Auffenberg noch Hinweise zur sicheren Aufbewahrung von Testamenten und zur Berechnung der Erbschaftsteuer. Viele Gäste nutzten anschließend die Gelegenheit, individuell Fragen zu stellen. Das große Interesse und die lebhafte Diskussion zeigten, wie wichtig eine frühzeitige und bewusste Auseinandersetzung mit der eigenen Nachlassregelung ist.
Das Bonifatiuswerk organisiert schon seit einigen Jahren Testamentsvorträge mit Karl Auffenberg. Aufgrund der hohen Nachfrage ist bereits ein zusätzlicher Termin am 11. Februar 2026 geplant. Dieser Vortrag ist schon jetzt ausgebucht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen.
(kaa)

Andreas Kaiser
05251 29 96-65
andreas.kaiser@bonifatiuswerk.de
Ulrich Franke (Bereichsleiter)
05251 29 96-60
ulrich.franke@bonifatiuswerk.de
Franziska Oevel
05251 29 96-66
franziska.oevel@bonifatiuswerk.de