GRUNDSÄTZLICHE RICHTLINIEN DER VERGABEORDNUNG

VERGABERICHTLINIEN

Download: Vergabeordnung des Bonifatiuswerkes (PDF)
Download: Ergänzung zur Vergabeordnung (PDF)

Die Richtlinien für alle Förderanträge bzw. Projekte finden Sie in der derzeit geltenden Vergabeordnung des Bonifatiuswerkes (Vergaberichtlinien mit Gültigkeit ab dem 1. April 2012).
Detaillierte Informationen, um Anträge zur Förderung von Projekten in den unterschiedlichen Bereichen (Verkehrshilfe, Bauhilfe, Kinderhilfe, Glaubenshilfe) zu stellen, finden Sie zudem hier auf der Internetseite unter dem Punkt Antragstellung.

Integraler Bestandteil der Vergabeordnung sind die Richtlinien für Missbrauchsprävention des Bonifatiuswerkes sowie die „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch im Bereich der DBK“.

GRUNDSÄTZLICHE RICHTLINIEN

Die folgenden grundsätzlichen Richtlinien aus der Vergabeordnung des Bonifatiuswerkes der deutschen Katholiken (mit Gültigkeit ab dem 1. April 2012) gelten für alle Förderanträge bzw. Projekte:

  • Anträge an das Bonifatiuswerk müssen schriftlich gestellt werden (Post oder E-Mail). Grundsätzlich müssen einem Antrag folgende Unterlagen beiliegen:
    • ausführliche Projektbeschreibung
    • Stellungnahme der zuständigen Stelle der (Erz-)Diözese und bzw. oder Stellungnahme des Diözesan-Bonifatiuswerkes
    • Kosten- und Finanzierungsplan
    • ggf. Fotos.
  • Ein schriftlicher Antrag ist entweder über die zuständige Stelle der jeweiligen (Erz-)Diözese oder über das Diözesan-Bonifatiuswerk zu stellen. Diese müssen eine Stellungnahme zum Antrag abgeben. Eine beiderseitige vorherige Information über die Antragstellung wird in jedem Fall vorausgesetzt.
  • Bei Bau- und Motorisierungshilfen sowie Förderung von Personalstellen muss in jedem Fall sowohl von der zuständigen Stelle der (Erz-)Diözese als auch vom Diözesan-Bonifatiuswerk eine Stellungnahme eingeholt werden.
  • Bei der Vergabe von förderungswürdigen Projekten werden folgende Aspekte bzw. Kriterien besonders berücksichtigt:
    • Katholikenanteil
    • missionarische Ausrichtung
    • Nachhaltigkeit / Lebensdauer
    • Bedürftigkeit Antragsteller
    • Nutzungsplan
    • Sicherheit der Finanzierung.
  • Nach erfolgter Bewilligung erhalten die Antragsteller einen Bewilligungsbescheid. Die zuständigen Stellen der (Erz-)Diözesen bzw. das Diözesan-Bonifatiuswerk erhalten eine Kopie dieses Schreibens.
  • Der Bewilligungsempfänger ist für die zweckgerichtete und sparsame Verwendung der Fördermittel verantwortlich. Die Fördermittel dürfen nur zur Erfüllung des im Bewilligungsschreiben bestimmten Zweckes verwendet werden. Über die Verwendung ist genau Rechnung zu legen. Fördermittel, die nicht für die Projektdurchführung benötigt werden, sind nach Abschluss des Projektes zurückzugeben.
  • Der Bewilligungsempfänger ist verpflichtet, jederzeit Auskunft über den aktuellen Stand der Maßnahmen bzw. über den Projektfortschritt geben zu können. Weiterhin verpflichtet sich der Antragsteller, dem Bonifatiuswerk und seinen Beauftragten die Besichtigung des Projektes zu ermöglichen.
  • Der Bewilligungsempfänger verpflichtet sich, bei der Annahme der Fördermittel, das Bonifatiuswerk unverzüglich und unaufgefordert über Ereignisse zu unterrichten, die das Vorhaben wesentlich beeinflussen, besonders dann, wenn die Durchführung des Projektes oder dessen Zielsetzung gefährdet erscheint.
  • Das Bonifatiuswerk behält sich vor, Berichte/Ergebnisse über das geförderte Projekt sowie die finanzielle Unterstützung zur Spendenwerbung und für publizistische Zwecke zu verwerten und zu veröffentlichen.
  • Das Bonifatiuswerk behält sich Einzelentscheidungen vor. Eine begründete Einzelentscheidung für eine Förderung kann nicht als Präzedenzfall herangezogen werden.
  • Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung durch das Bonifatiuswerk besteht nicht.

Achtung!

Anträge müssen spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn vollständig und aussagekräftig beim Bonifatiuswerk vorliegen. Ansonsten ist eine Bearbeitung nicht mehr möglich.