DIE JÄHRLICHE VERSAMMLUNG DER STIMMBERECHTIGTEN MITGLIEDER
Die Mitgliederversammlung trifft die wegweisenden Entscheidungen. Stimmberechtigte Mitglieder sind die Vorsitzenden der Diözesan-Bonifatiuswerke sowie die deutschen (Erz-)Bischöfe und der Bonifatiusrat.
Einmal im Jahr kommt unsere Mitgliederversammlung zusammen. An ihr nehmen die stimmberechtigten Mitglieder des Bonifatiuswerkes der deutschen Katholiken e. V. teil. Das sind die Vorsitzenden der 27 Diözesan-Bonifatiuswerke sowie die (Erz-)Bischöfe der 27 deutschen (Erz-)Bistümer und die Mitglieder des Bonifatiusrates. Als ständiger Gast mit beratender Stimme ist ein Vertreter aus dem Sekretariat der Deutsche Bischofskonferenz geladen.
Die Mitgliederversammlung wählt und entlastet den Bonifatiusrat und kontrolliert die in der Satzung festgeschriebenen Aktivitäten des Bonifatiuswerkes. Sie kann sowohl Satzungsänderungen als auch Leitlinien zur inhaltlichen Arbeit beschließen. Die Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung sind in der Satzung geregelt.
Darüber hinaus, gibt es die Möglichkeit das Bonifatiuswerk als förderndes, nichtstimmberechtigtes Mitglied zu unterstützen:
Sichern Sie als Mitglied oder Ständiges Mitglied im Bonifatiuswerk die Basis unserer zukünftigen Arbeit.