WIE KÖNNEN FÖRDERMITTEL BEANTRAGT WERDEN?

ANTRAGSTELLUNG

ACHTUNG!   Bitte beachten Sie die neuen Fördervoraussetzungen im Blick auf das Vorliegen eines Institutionellen Schutzkonzeptes (ISK). Weitere Hinweise finden Sie in den Ergänzungen zur Vergabeordnung.

Anträge müssen spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn vollständig und aussagekräftig beim Bonifatiuswerk vorliegen. Ansonsten ist eine Bearbeitung nicht mehr möglich.

 

Gemäß der am 28. März 2012 in Kraft getreteten Vergabeordnung des Bonifatiuswerkes sowie deren Ergänzung und Erweiterung zur Innovationsförderung sowie die  Erweiterung eines Modellprojektes und den darin festgelegten grundsätzlichen Vergaberichtlinien können Anträge zur Förderung von Projekten in folgenden Bereichen gestellt werden:

 

KINDERHILFE

Projekte der Diaspora-Kinder- und Jugendhilfe

Die Diaspora-Kinder- und -Jugendhilfe ist der Mit-Finanzierung geeigneter Diaspora-Projekte in der Kinder- und Jugendpastoral verpflichtet. Die Projekte sollen die alltägliche Situation sowie die besonderen Schwierigkeiten und Chancen der Diaspora-Kinder- und -Jugendpastoral widerspiegeln. Die Diaspora-Kinder- und -Jugendhilfe soll das Bewusstsein und das Interesse für die Notwendigkeit differenzierter Hilfen für die Kinder- und Jugendpastoral der Diaspora fördern.

Informationen zur Antragstellung: Download (PDF)
Antragsformular: Download (PDF)

Religiöse Bildungsmaßnahmen und Ferienfreizeiten

Anträge für religiöse Bildungsmaßnahmen sind direkt an die zuständige Fachstelle des jeweiligen (Erz-)Bistums bzw. an das Diözesan-Bonifatiuswerk zu stellen.

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Antragsformular: Download (PDF)
Teilnehmerliste: Download (PDF)
Abschlussbericht : Download (PDF)
Abrechnungsformular Download (Excel)  für die Fachstellen

Religiöse Kinderwochen (RKW)

In den neuen Bundesländern (Erzbistum Berlin / Ost, Bistum Dresden-Meißen, Bistum Erfurt, Bistum Görlitz, Bistum Magdeburg, Region Mecklenburg im Erzbistum Hamburg) fördert das Bonifatiuswerk die Erstellung der Materialien für die Religiösen Kinderwochen sowie deren Durchführung. Für die Materialerstellung wird ein eigener Zuschuss an das jeweils federführende (Erz-)Bistum gewährt. Für die Durchführung wird ein Zuschuss pro Teilnehmer/-in und Tag an die ausrichtenden (Erz-)Bistümer gewährt. Der Zuschuss beträgt derzeit drei Euro, wenn die Gruppe in der Gemeinde verbleibt, vier Euro, wenn den Kindern Mahlzeiten angeboten werden und fünf Euro, wenn die Maßnahme außerhalb der Pfarrei stattfindet (z.B. in Jugend- und Bildungshäusern).

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Teilnehmerliste: Download (PDF)
Abschlussbericht : Download (PDF)
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Katholische Kitas und Kindergärten

Katholische Tageseinrichtungen für Kinder in den neuen Bundesländern werden im Erzbistum Berlin (Ost), Bistum Dresden-Meißen, Bistum Erfurt, Bistum Fulda (thüringischer Anteil), Bistum Görlitz, Bistum Magdeburg, Region Mecklenburg im Erzbistum Hamburg bezuschusst.

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VERKEHRSHILFE

BONI-Busse und BONI-PKWs

Das Bonifatiuswerk unterstützt Gemeinden und Institutionen in der Diaspora finanziell beim Kauf eines BONI-Busses. Diaspora-MIVA steht für Motorisierende Innerdeutsche Verkehrsarbeitsgemeinschaft, die Verkehrshilfe für die Diaspora. Die Boni-Busse werden zentral vom Bonifatiuswerk bestellt. Bei den BONI-Bussen handelt es sich um Neuwagen – eine Bestellung von Gebrauchtwagen ist nicht möglich. Die Abholung erfolgt an festen Terminen mit anderen Abholern in Paderborn.

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BAUHILFE

Bauprojekte

Das Bonifatiuswerk unterstützt Gemeinden / Institutionen in der Diaspora finanziell bei Baumaßnahmen. Antragsberechtigt sind Gemeinden / Institutionen in der Diaspora mit einem maximalen Katholikenanteil von 12 Prozent. In dringenden, ungeplanten Fällen kann ein Antrag auf eine eilbedürftige Förderung gestellt werden.

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GLAUBENSHILFE

Innovative missionarische Projekte

Das Bonifatiuswerk unterstützt Projekte im Bereich missionarischer Pastoral bzw. "Diasporapastoral" in allen (Erz-)Diözesen. Gefördert werden Projekte, die

  • einen deutlichen evangelisierenden Charakter haben
  • sich vor allem an kirchenferne Menschen richten
  • den Glauben bzw. die Kirche ins Gespräch bringen
  • Bewusstsein für religiöse Inhalte schaffen
  • auf innovative Weise für den Glauben einstehen
  • in der Pastoral anzusiedeln sind
  • die besondere Situation der Diaspora fokussieren und diese anderen Christen, auch im Hinblick auf eine ökumenische Zusammenarbeit, verdeutlichen.

Besonders förderungswürdig sind hierbei Projekte, die in Kooperation mit dem Diözesan-Bonifatiuswerk erarbeitet und durchgeführt werden.

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Personalstellen

Das Bonifatiuswerk finanziert projektbezogene, neu eingerichtete Personalstellen in der Diaspora, die dem missionarischen Aspekt Rechnung tragen. Die maximale Förderung beträgt zwei Jahre.

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Inhaltliche Arbeit der Diözesan-Bonifatiuswerke

Die Diözesan-Bonifatiuswerke können finanzielle Mittel für ihre inhaltliche Arbeit bei der Zentrale des Bonifatiuswerkes in Paderborn beantragen. Als Richtgröße für die Beantragung der Diözesan-Bonifatiuswerke gilt eine Höhe von 5.000,– EUR pro Jahr. Bei außerordentlichen Aufwendungen können bis zu 10.000,– EUR pro Jahr beantragt werden.
Die gewährten finanziellen Mittel für die Diözesan-Bonifatiuswerke sind mit Verwendungsnachweisen abzurechnen – ggf. müssen die nicht verwandten Mittel zurückgezahlt werden.
 

Für folgende Maßnahmen können Mittel beantragt werden:

  • Verwaltungsaufwendungen und Vorstandsarbeit; 
    (Beispiele: Porto, Druck- und Kopierkosten, Büromaterial, Fahrtkostenerstattung, „Dankeschön-Kultur“, Erstellung von spezifischen Werbematerialien, Erstellung Jahresbericht, …)
  • Inhaltliche Begleitung des Diaspora-Sonntags; 
    (Beispiele: diözesane Auftaktveranstaltung, Teilnahme an bundesweiter Eröffnung, gesonderte Werbemaßnahmen für diözesane Projekte, …)
  • Initiativen und Bildungsveranstaltungen zum Diasporabewusstsein und zur missionarischen Pastoral;
    (Beispiele: eigene Werbemittel, Schaltung von Anzeigen, Saalmieten, Referentenkosten …)
  • Kontaktpflege und Vorstellung des Bonifatiuswerkes bei Bistumsveranstaltungen.
    (Beispiele: Unterkunft/Verpflegung von Partnern aus diözesanen Projekten, Erstellung eines Infostandes, Werbebanner, Druck von veranstaltungsspezifischen Materialien, …).

Die Förderung von diözesanen Bauprojekten über das Diözesan-Bonifatiuswerk ist nicht möglich. Es sei denn, den Diözesanwerken stehen aufgrund von eigenen Rücklagen oder eigenen zusätzlichen Kollekten Mittel zur Verfügung.

Projekte im Rahmen von „Räume des Glaubens eröffnen“

weitere Informationen  Antragsformular

GRUNDLAGEN, IMPULSE, TIPPS

PROJEKTKOMMUNIKATION

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WEITERE informationen

ANTRAGSFORMULARE UND DOKUMENTE

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